§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

1. Die ED Elektronische Dienste GmbH (im Folgenden: ED-GmbH) verkauft Computer Hard- und Software an ihre Kunden ausschließlich nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Für die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Systemadministration, -pflege, und –wartung an der Infrastruktur des Kunden gilt der Serviceleistungsvertrag/Helpdesk. 

2. Die ED-GmbH widerspricht ausdrücklich der Geltung von abweichenden AGB des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn die ED-GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender AGB des Kunden vorbehaltlos die Lieferung an den Kunden ausführt.

3. Diese AGB gelten auch für zukünftige Verkäufe von Computer Hard- und Software an den Kunden, auch wenn dabei auf diese AGB nicht erneut ausdrücklich Bezug genommen wird.  

§ 2 Vertragsabschluss

1. Angebote der ED-GmbH sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich bezeichnet werden.

2. Ein wirksamer Kaufvertrag kommt erst durch eine Auftragsbestätigung der ED-GmbH bzw. spätestens mit der Auslieferung der Ware zustande.

§ 3 Dokumentation und Einarbeitung

1. Wenn die ED-GmbH Hard- und Software als Neuprodukt an den Kunden verkauft, so umfasst dies eine Dokumentation in deutscher oder englischer Sprache. Dies gilt nicht, wenn der Hersteller keinerlei Dokumentation zur Verfügung stellt. Die ED-GmbH wird den Kunden auf das Fehlen der Dokumentation vor Abschluss des Vertrages ausdrücklich hinweisen.

2. Die Verkaufspreise der ED-GmbH beinhalten weder eine Installation, noch eine Einarbeitung in die gelieferte Hard- und Software. Diese Leistungen müssen vom Kunden – gegen eine zusätzliche aufwandsbezogene Vergütung – gesondert beauftragt werden.

3. Die Tauglichkeit der vom Kunden gekauften Software für die von ihm beabsichtigte Verwendung liegt ausschließlich in seinem Verantwortungsbereich.

§ 4 Leistungs- und Funktionsumfang

1. Der Leistungs- und Funktionsumfang der überlassenen Hard- und Software bestimmt sich nach den bei Vertragsabschluss gültigen Produktbeschreibungen.

2. Angaben, die über Ziffer 1 hinausgehen, z.B. hinsichtlich Kapazität, Zeitverhalten, Kompatibilität mit anderer Software und Vernetzungsmöglichkeiten sind abhängig von der kundenspezifischen Situation und nur dann verbindlich, wenn sie Gegenstand einer schriftlichen Vereinbarung zwischen der ED-GmbH und dem Kunden sind. Die vorstehende Regelung gilt auch für individuelle kundenspezifische Anpassungen der Software oder sonstige spezielle Einsatzbedingungen.

§ 5 Lieferzeit

1. Liefertermine und Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der ED-GmbH in Textform als verbindlich bezeichnet werden.

2. Liefertermine und Lieferfristen gelten als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt oder das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde.

3. Wenn der ED-GmbH die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen außergewöhnlichen und unverschuldeten Umständen ganz oder teilweise vorübergehend unmöglich oder erheblich erschwert wird, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer des Leistungshindernisses.

4. Die ED-GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit sich daraus keine Nachteile für den Kunden ergeben.

§ 6 Zahlung, Preisänderungen, Aufrechnung

1. Die ED-GmbH ist berechtigt, nach Vertragsabschluss von dem Kunden eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

2. Der Kaufpreis ist von dem Kunden bei Empfang der Ware netto (ohne Skonto) zzgl. der gesetzlichen USt. in bar zu entrichten, wenn nicht zuvor ausdrücklich eine andere Zahlungsart, d.h. insbesondere eine Vorauszahlung vereinbart wurde.

3. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so ist die ED-GmbH berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.

4. Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind Preisänderungen nach Ziffer 3. zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen.

§ 7 Aufrechnung und Abtretung

 1. Gegenüber Zahlungsansprüchen der ED-GmbH ist der Kunde zur Aufrechnung mit Gegenforderungen bzw. Gegenansprüchen nur berechtigt, wenn diese rechtskräftig festgestellt, von der ED-GmbH anerkannt wurden oder unstreitig sind.

2. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus diesem Vertrag ohne Zustimmung der ED-GmbH an Dritte abzutreten.

§ 8 Versand und Gefahrenübergang

 1. Der Transport der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Die ED-GmbH wird jedoch auf Wunsch und Kosten des Kunden eine Versicherung gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer und Wasserschäden abschließen.

2. Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen geht die Gefahr auf ihn über, sobald die Sendung unser Lager oder das unseres Liefe­ranten verlassen hat.

§ 9 Informationen zur Mängelhaftung

Dem Kunden stehen gesetzliche Gewährleistungsrechte zu. Haftungsbefreiungen und Einschränkungen der Haftung der ED-GmbH für bestimmte Schäden ergeben sich aus den nachfolgenden §§ 10, 11 dieser AGB.

§ 10 Gewährleistung

1. Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Kunde die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch die ED-GmbH, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgange tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, der ED-GmbH unverzüglich Anzeige in Textform zu machen.

2. Unterlässt der Kunde die Anzeige nach Ziffer 1 an die ED-GmbH, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung durch den Kunden gemacht werden. Andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

3. Auch im Fall von unwesentlichen Mängeln hat der Kunde angelieferte Hard- und Software – unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte – abzunehmen.

4. Bei Vorliegen eines Mangels ist die ED-GmbH – unter Ausschluss der Rechte des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des Kaufpreises – zunächst zur Nacherfüllung berechtigt, d.h. nach ihrer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer neuen Ware.

5. Eine Nachbesserung durch die ED-GmbH gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. In diesem Fall kann der Kunde nach seiner Wahl die Minderung des Kaufpreises verlangen oder von dem Vertrag zurücktreten.

6. Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Übergabe/Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Hiervon ausgenommen sind Mängelansprüche von Verbrauchern sowie Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch die ED-GmbH. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 11 Haftung

 1. Die ED-GmbH haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit einer Person oder im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes haftet die ED-GmbH auch für leichte Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet die ED-GmbH auch bei leichter Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht), jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.

2. Die Haftungsbeschränkung der Ziffer 1 gilt in gleicher Weise zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der ED-GmbH.

§ 12 Pflichten des Kunden

1. Der Kunde ist – im Rahmen des Zumutbaren – zur Unterstützung der ED-GmbH bei der Erbringung ihrer Leistungen verpflichtet. Insbesondere hat der Kunde der ED-GmbH in dem zur Durchführung dieses Vertrages erforderlichem Umfang den Zugang zu seiner IT-Infrastruktur zu gestatten. Weiterhin stellt der Kunde der ED-GmbH hinsichtlich der Leistungserbringung einen kompetenten Mitarbeiter als Ansprechpartner zur Verfügung.

2. Der Kunde ist für angemessene Umfeld­be­dingungen und die ordnungsgemäße Nutzung der in den Vertrag einbezogenen Hard- und Software verantwortlich. Der Kunde stellt alle erforderlichen Unterlagen, Informationen und Ein­richtungen (einschließlich Telefonverbindung und Übertragungsleitung u.ä.) auf seine Kosten zur Verfügung.

3. Vor der Ausführung von Arbeiten durch die ED-GmbH an Hard- und Software des Kunden obliegt es diesem, seine Software und Daten zu sichern und auf externen Datenträgern zu speichern.

4. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche lizenz- und urheberrechtlichen Vertragsbedingungen der ED-GmbH, der Hersteller und Lieferanten einzuhalten.

§ 13 Annahmeverzug

1. Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen und kommt er mit der Annahme der ordnungsgemäß angebotenen Leistung oder Ware in Verzug, so ist die ED-GmbH nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 15% des Bruttorechnungswertes vom Kunden zu verlangen. Der ED-GmbH bleibt es unbenommen, den Nachweis eines höheren tatsächlichen Schadens zu führen.

2. Dem Kunden ist in jedem Fall der Nachweis gestattet, dass ein geringerer oder gar kein Schaden eingetreten ist.

§ 14 Eigentumsvorbehalt

1. Die ED-GmbH behält sich das Eigentum an der Ware (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung nicht nach, so ist die ED-GmbH berechtigt, von dem Kunden die Herausgabe der Vorbehaltsware ohne vorherige Fristsetzung zu verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Kunde.

2. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch die ED-GmbH gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht entsprechende Verbraucherschutzvorschriften Anwendung finden oder dies durch die ED-GmbH schriftlich erklärt wird.

3. Wenn der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, so geht das Eigentum erst dann auf ihn über, wenn er sämtliche Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit der ED-GmbH erfüllt hat.

4. Der Kunde hat die ED-GmbH vor allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen des Eigentums der ED-GmbH schriftlich zu unterrichten. Dabei hat der Kunde der ED-GmbH alle Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte der ED-GmbH erforderlich sind. Der Kunde hat Vollstreckungsbeamte und Dritte auf das Eigentum der ED-GmbH hinzuweisen.

§ 15 Inkassoverfahren

Wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen im Verzug ist und das kaufmännische Mahnverfahren zu keinem Erfolg geführt hat, ist die ED-GmbH berechtigt, ein Inkassounternehmen – auf Kosten des Kunden – mit der Geltendmachung der offenen Forderung zu beauftragen.

§ 16 Vertraulichkeit

Beide Vertragspartner haben über alle ihnen bekanntwerdenden geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten der jeweils anderen Seite Stillschweigen zu bewahren und sämtliche im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrages stehenden Informationen auch über dessen Ende hinaus streng vertraulich zu behandeln.

§ 17 Gerichtsstand und Erfüllungsort

Soweit gesetzlich zulässig, gilt der Sitz der ED-GmbH als Gerichtsstand und Erfüllungsort zwischen den Parteien als vereinbart.

§ 18 Anwendbares Recht

 Für das Vertragsverhältnis zwischen der ED-GmbH und dem Kunden gilt ausschließlich das Sachrecht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regeln des internationalen Privatrechts, auch wenn der Kunde seinen Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland hat. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes ist ausgeschlossen.

§ 19 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare, von beiden Parteien ausgehandelte Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die beide Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

§ 20 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit zumindest der Textform. Dies gilt auch für die Änderung des Textformerfordernisses.

Stand: 01.04.2018